Gegen den Bürgermeister ANDREAS RÜTHER CDU Bielefeld
läuft ein peinliches Schmerzensgeldverfahren. [spacer height=“7px“]
Er hatte sich erlaubt auf der letzten Kundgebung zur Europawahl auf dem Jahnplatz in Bielefeld, einen Journalisten spontan anzusprechen, um ihm das Fotografieren zu verbieten. Auf die Nachfrage, „warum ?“, antwortete der Beklagte Bürgermeister wörtlich:
Weil Sie ein totaler Spinner sind, einfach nur ein Bekloppter,
erkennen Sie doch einfach mal, dass Sie nicht ganz dicht im Kopf sind,
dass Sie irgendwie falsch gepolt sind.
Die Straftat beging der Beklagte Bürgermeister am 25.05.2019 um etwa 14 Uhr.
Mit der Wortwahl hat der Beklagte Bürgermeister schwere Beleidigungen in der Öffentlichkeit verbreitet, die von allen Umstehenden gehört werden konnten. Die Schmerzensgeldklage bezieht sich auf 13.000 gesamt.
Strafgesetzbuch (StGB) § 185 Beleidigung:
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.




