Kinderporno

PADERBORN Kinderpornos:
Staatsanwalt befördert

Paderborn. Sowohl auf dem privaten als auch auf dem Dienstcomputer des Staatsanwaltes waren kinderpornografische Darstellungen gefunden worden. Der skandalöse Vorfall liegt bereits neun Jahre zurück. Die Paderborner Staatsanwaltschaft leitete damals gegen den Beschuldigten ein Verfahren ein. Es wurde an die Detmolder Staatsanwaltschaft abgegeben. Diese stellte das Verfahren im Juni 2002 gegen die Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro ein. Das Düsseldorfer Justizministerium wurde seinerzeit über die Ermittlungen unterrichtet.

“Dem Vorschlag entsprochen”
Im vergangenen Jahr bewarb sich der wegen der Kinderpornos vorbelastete Staatsanwalt dann auf eine freie Stelle als Gruppenleiter in seiner Behörde. Der damalige Paderborner Behördenleiter, Oberstaatsanwalt Wolfgang Specht, schrieb dem Kandidaten zur allgemeinen Überraschung eine sehr gute Beurteilung, die an die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm weitergeleitet wurde. Auch der Generalstaatsanwalt hielt die Beförderung offenbar für angemessen. Die Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter habe “dem Vorschlag der Generalstaatsanwaltschaft entsprochen” und schließlich “die Beförderungsentscheidung getroffen”, teilte das NRW-Justizministerium gestern auf Anfrage mit.

Der Besitz von Kinderpornografie ist ein verabscheuungswürdiges Delikt. Deshalb hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den Strafrahmen verschärft. Viele Staatsanwälte finden es kaum erträglich, wenn einer ihrer Kollegen sich einer solchen Tat schuldig macht. Sie sind empört darüber, dass dieser Mann später sogar noch Karriere macht und in die mittlere Leitungsebene befördert wird.

“Nicht rückgängig zu machen”
Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter wird heute in Paderborn den ehemaligen Leiter der Staatsanwaltschaft, Wolfgang Specht, in den Ruhestand verabschieden und seinen Nachfolger, Volker Schmerfeld-Tophof, ins Amt einführen. Müller-Piepenkötter betont, dass die Personalakte des umstrittenen Kinderporno-Staatsanwaltes keine Hinweise auf den inkriminierten Sachverhalt mehr enthalten habe. Der Vorgang zu einem im Herbst 2002 abgeschlossenen Disziplinarverfahren “wurde den Vorschriften der Tilgungsverordnung entsprechend bereits im Jahr 2005 getilgt”, so das Ministerium.

Nach dem Ablauf der Tilgungsfrist eines Disziplinarvorgangs dürfe der “Vorgang” “keine Berücksichtigung mehr finden”. Es sei daher “den jetzt handelnden Personen aus zwingenden rechtlichen Gründen weder möglich, die Beförderung zu versagen”, noch sei es möglich, “die erfolgte Beförderung rückgängig zu machen”.

22 Februar 2008


Kinderporno – Staatsanwalt endgültig weg vom Fenster

Ein Ex-Staatsanwalt aus Halle darf nicht mehr in den Dienst zurückkehren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der heute 49-Jährige war 2004 wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt und aus dem Dienst entfernt worden. Dagegen hatte er Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Über die dienstrechtliche Seite musste das so genannte Dienstgericht beim Magdeburger Landgericht entscheiden. Der Besitz von Kinderpornografie sei ein” Dienstvergehen “, so die Richter. Der Staatsanwalt sei endgültig aus dem Dienst zu entfernen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied nun, dass der Rauswurf des Staatsanwalts” verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden” sei. In der Begründung heißt es, dass besonders von Staatsanwälten zu erwarten sei, dass sie” nicht gegen Strafbestimmungen verstoßen, die zum Schutz der Menschenwürde und des Persönlichkeitsrechts von Kindern erlassen wurden “. Die disziplinarische Höchststrafe sei” im Licht des Schuldprinzips” angemessen.


Kinderporno-Verdacht gegen Kölner Staatsanwalt

Es gibt einen Verdacht in den eigenen Reihen. Und zwar einen sehr furchtbaren. Ein 63 Jahre alter Staatsanwalt steht im Verdacht, auf seinem privaten Computer kinderpornografisches Material gespeichert zu haben.

Seine Kölner Wohnung wurde durchsucht, auch sein Büro. Der Leitende Oberstaatsanwalt der Kölner Anklagebehörde, Heiko Manteuffel (57), wollte zu dem Verdacht gegen seinen Kollegen nichts sagen.

Aus Gründen der Neutralität wurde das Verfahren zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben. Dort ist seit kurzem der ehemalige Kölner Ermittler Bernd König Leitender Oberstaatsanwalt. „Es stimmt, dass es ein Verfahren gegen einen Bediensteten gibt“, sagte der neue Behördenleiter EXPRESS am Mittag auf Anfrage.

Nach ersten Ermittlungen soll der Bedienstete seinen privaten Computer veräußert haben. Die Daten auf der Festplatte seien gelöscht worden. Dem Käufer soll es dann trotzdem gelungen sein, einige Informationen – darunter einschlägige Bilder – wiederherzustellen. Oberstaatsanwalt der Kölner Anklagebehörde, Heiko Manteuffel (57), wollte zu dem Verdacht gegen seinen Kollegen nichts sagen.
Aus Gründen der Neutralität wurde das Verfahren zur weiteren Ermittlung an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben. Dort ist seit kurzem der ehemalige Kölner Ermittler Bernd König Leitender Oberstaatsanwalt.


Kinderporno Staatsanwalt
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Sonntag, 12. Juli 2009
Dateien durch Zufall auf dem Rechner entdeckt
Bonn (ddp-nrw). Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter der Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Dies sagte ein Sprecher der Bonner Anklagebehörde am Freitag und bestätigte damit Informationen des Westdeutschen Rundfunks (WDR). Weitere Angaben machte der Sprecher nicht.

Dateien offenbar vorher nicht gelöscht:
Laut dem WDR wurden die kinderpornografischen Daten durch Zufall auf dem privaten Rechner eines 63-jährigen Kölner Staatsanwaltes entdeckt. Der Mann hatte den Angaben zufolge seinen privaten Computer zum Verschrotten gebracht. Der Händler wollte den Computer aber für andere Zwecke hochrüsten und fand bei den dazu notwendigen Arbeiten kinderpornografisches Material. Daraufhin schaltete der Händler die Polizei ein. Aus Objektivitätsgründen wurde das Ermittlungsverfahren an die Bonner Staatsanwaltschaft abgegeben. Der Ermittler, der seit 27 Jahren der Kölner Staatsanwaltschaft angehört, soll sich krank gemeldet haben, berichtete der WDR.
12.07.2009


Kasseler Gerichtspräsident wegen Kinderpornos verurteilt
Marburg/Kassel – Der Präsident des Verwaltungsgerichts Kassel ist wegen Kinderpornos auf seinem privaten Computer zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der promovierte Jurist müsse zudem eine Geldstrafe von 4800 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Marburg mit. Da das Urteil des Marburger Amtsgerichts per Strafbefehl erging, blieb dem Juristen eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart. Der in Marburg lebende Mann akzeptierte den Strafbefehl. Das Urteil ist damit rechtskräftig.


1. CDU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Christian Wernet
Der frühere Geschäftsführer der Frankfurter CDU, ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil sei per Strafbefehl ergangen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Doris Möller-Scheu. Demnach akzeptierte Wernet das von der Staatsanwaltschaft festgelegte Strafmaß – ein Jahr Bewährungsstrafe und 12.000 Euro Geldstrafe – und vermeidet damit ein öffentliches Verfahren.

2. CDU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Clemens Nieting
Der Hamburger CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Clemens Nieting legt wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften sein Mandat nieder. “Ich werde mein Bürgerschaftsmandat niederlegen, um die Fraktion und die Partei von Belastungen während eines möglicherweise monatelangen Ermittlungsverfahrens freizuhalten”, erklärte er in Hamburg. Fraktionschef Bernd Reinert hatte ihm diesen Weg empfohlen, nachdem die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen hatte.

3. CDU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Lars M.
Er hat es bis zuletzt geleugnet, doch die Richterin am Amtsgericht Altona glaubte ihm nicht: CDU-Mann Lars M. (53) wurde wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe von 7800 Euro verurteilt. Der Bundesbeamte will das Urteil anfechten. Seine junge Ex-Frau habe ihm die Fotos untergeschoben.
Auf zwei PCs des einstigen CDU-Bezirksabgeordneten fanden die Fahnder Ekelbilder, die den sexuellen Missbrauch von teilweise sehr jungen Kindern zeigten.

4. CDU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Thomas Pietzsch
Ende April 2008 akzeptierte er einen Strafbefehl über 100 Tagessätze zu je 50 Euro. Auf seine Pensionsansprüche hat dies wohl keine Auswirkung. Sein Mandat legte er anschließend aus angeblich gesundheitlichen Gründen nieder.
Im Herbst 2007 geriet Pietzsch wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften in das Visier der Ermittler. Im Rahmen einer bundesweiten Aktion gegen Kinderpornografie wurde sein privater Computer sichergestellt. Anschließend wurde von der Staatsanwaltschaft Zwickau ein Strafverfahren gegen Pietzsch eingeleitet.

5. CDU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Georg Dürrschmidt
Am 22. Januar 2007 erfolgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Cottbus eine Hausdurchsuchung bei Dürrschmidt mit dem Vorwurf, er habe zwischen Herbst 2004 und Januar 2007 in fünf Fällen kinderpornographisches Material, insgesamt rund 50 Bilder und Videos, aus dem Internet auf einen Rechner der in seinem Privathaus ansässigen Minifirma seiner Frau heruntergeladen. Dürrschmidt bestreitet dies, er sei zu den fraglichen Zeitpunkten nachweislich nicht vor Ort gewesen und der Rechner auch anderen zugänglich.

6. CSU-Politiker wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteilt
Matthias Sehling
2009 München Matthias Sehling CSU-Mitglied, MdB, „Hoher Beamter“ im Sozialministerium
Besitz von Kinderpornographie Erhielt Strafbefehl, Gericht schweigt über das Strafmaß.